Verkaufs- und Lieferbedingungen 

Allgemeines 

 

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden. 

Preise und Versand 

 

Wir liefern an Großhändler und Fachhändler in Deutschland frei Haus. Für Nachnahmesendungen und für vom Käufer beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Lieferung und Abnahme 

 

Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Wir wählen Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. 

Zahlung

 

Innerhalb Deutschlands ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen mit 2% Skonto innerhalb von 7 Tagen, 1% Skonto innerhalb von 15 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum zahlbar, bei vereinbartem SEPA-Basislastschriftverfahren werden 3% Skonto gewährt und es werden alle fälligen Außenstände des Monats frühestens am 3. Arbeitstag des Folgemonats eingezogen (Pre-Notification). Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto gewährt. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsverzug hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Bei Verzug ist der offene Betrag mit 9% p.a. zu verzinsen und wir sind berechtigt, bei Folgelieferungen Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung von Zahlungen seitens des Käufers ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Käufers statthaft.

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer werden wir im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache mit der Folge, dass unser Miteigentumsanteil als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. 

Gewährleistung / Verjährung 

 

Mängelrügen sind unverzüglich uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln sind Mängelrügen unverzüglich nach Kenntnis des Mangels schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Wir leisten keine Gewähr, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen und nur nach Rücksprache mit unserer Retourenabteilung an uns zurückzusenden. 

Umtausch / Rücksendungen 

 

Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz im Einzelfall und nur bei unbenutzter Ware in der Original-Verpackung. Nicht mehr aktuelle Ware bzw. Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen. Im Falle von Retouren, die nicht den Rücksendebedingungen entsprechen, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 30% des Nettowarenwertes der Retouren zzgl. Umsatzsteuer zu erheben. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Maß- und Sonderausführungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. 

Haftung

 

In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. 

Händlerpflichten

 

Die nach der EU-Medizinprodukteverordnung geltenden Vorgaben zu Händlerpflichten und dem Zusammenwirken der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette sind Bestandteil der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten vertraglichen Rechte und Pflichten.

Höhere Gewalt 

 

Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten. 

Datenschutz 

 

Alle Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Spring medical finden Sie unter: www.spring-medical.de/datenschutz

Erfüllungsort und Gerichtsstand 

 

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Bamberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG). 


Stand: Januar 2022