Verkaufs- und Lieferbedingungen 

Allgemeines 

 

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

Preise und Versand 

 

Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Ver­packung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen wird innerhalb Deutsch­lands pro Sendung eine Servicekostenpauschale in Höhe von 1,– € berechnet. Bei einer Erhöhung der Versandkosten des Paketdienstleisters behalten wir uns eine Anpassung vor. Teillieferungen erfolgen portofrei. Für Nachnahmesendungen und für vom Käufer beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet. 

Lieferung und Abnahme 

 

Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Handelsübliche Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Wir wählen Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen.  
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. 

Zahlung

 

Innerhalb Deutschlands ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen mit 2 % Skonto innerhalb von sieben Tagen, mit 1 % Skonto innerhalb von 15 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum zahlbar, bei SEPA-Basislastschriftverfahren werden 3 % Skonto gewährt und es werden alle fälligen Außenstände des Monats frühestens am 3. Arbeitstag des Folgemonats eingezogen (Pre-Notification). Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto gewährt. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsverzug hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Bei Verzug ist der offene Betrag mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen und wir sind berechtigt, bei Folgelieferungen Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Käufers statthaft.

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder  Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche, wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Entsprechendes gilt auch in Ansehung der gemäß nachfolgendem Satz abgetretenen Forderungen. 

Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seine Kunden an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt zu verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt; außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Verarbeitung und Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. 

Gewährleistung

 

Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln sind Mängelrügen unverzüglich nach Kenntnis des Mangels schriftlich geltend zu machen. Sollten unsere Waren fehlerhaft sein, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Nicht als Mangel gelten leichte Farbabweichungen, die aufgrund des individuellen Färbeprozesses entstehen können. Entsprechende Ware ist somit von Umtausch und Rücksendungen ausgeschlossen. Unser Recht, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Ersatzlieferung sind die mangelhaften Waren auf unser Verlangen nach Rücksprache mit unserer Retourenabteilung zurückzusenden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung für die mangelhaften Waren zu mindern oder von dem Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware mangelhaft ist. Für das Rücktrittsrecht und die Minderung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Waren beeinträchtigt, auf ein Verschulden unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen, kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe des Abschnitts dieser AGB mit  der Überschrift “Haftung” verlangen. 

Umtausch und Rücksendungen mangelfreier Waren  

Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz im Einzelfall und nur bei unbenutzter Ware in der Original-Verpackung. Nicht mehr aktuelle Ware bzw. Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen. Akzeptieren wir Retouren, die nicht den Rücksendebedingungen entsprechen, behalten wir uns vor,  für die Bearbeitung der Retoure ein Entgelt in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes der Retoure zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Maß- und Sonderausführungen sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. 

Haftung

 

Wir haften auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen: Wir haften soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für: (1) Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, (2) Schäden, die auf ein schwerwiegendes Organisationsverschulden unsererseits zurückzuführen sind, (3) Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder die durch arglistiges Verschweigen eines Mangels unsererseits entstehen, (4) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, wenn keiner der unter (1) bis einschließlich (4) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

Händlerpflichten

 

Die nach der EU-Medizinprodukteverordnung geltenden Vorgaben zu Händlerpflichten und dem Zusammenwirken der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette sind Bestandteil der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten vertraglichen Rechte und Pflichten. 

Höhere Gewalt 

 

Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten.

Verjährung

 

Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Insbesondere – aber nicht nur – Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß (1) bis einschließlich (4) des Abschnitts “Haftung” verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 

Datenschutz   

 

Alle Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Erfüllungsort und Gerichtsstand 

 

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Bamberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).


Stand: Oktober 2024